Traumjob oder Ausbeutung?

Ausgabe: KU Gesundheitsmanagement, 2020, Heft 12, Mediengruppe Oberfranken - Fachverlage GmbH & Co. KG (ISSN 1867-9269)

Zusammenfassung: Angestellte Fachärzte sind in der niedergelassenen Medizin noch gar nicht so lange zulässig, aber seither zunehmend wichtiger zur Sicherstellung der Patientenversorgung. Ihre Etablierung vor gerade einmal sechszehn Jahren (GKV-GMG 2003) steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der „Erfindung“ der MVZ durch den Gesetzgeber. Bis dahin war die Option der Anstellung in der ambulanten Versorgung ausschließlich den wenigen Ärzten in Weiterbildung sowie Entlastungs- oder Sicherstellungsassistenten vorbehalten. Mit dem MVZ, als neue Versorgungsform erhielten Haus- und Fachärzte erstmalig die Gelegenheit, ohne eigene Niederlassung vertragsärztlich arbeiten zu können. Eine zusätzliche Option, deren Vorteile von der Ärzteschaft ausgesprochen schnell erkannt und angenommen wurden. Tatsächlich erfolgte bereits im Jahr 2007 auf großen Druck der Ärzteorganisationen ihre Ausdehnung auf sämtliche Niederlassungsformen; mit der Folge, dass heute mehr angestellte Ärzte in Praxen als in MVZ tätig sind. Trotzdem ist das Thema Anstellung in der ambulanten Medizin für viele Ärzte eine große Unbekannte.

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Autoren: Dr. med. Peter Velling

Rubrik: Ambulante Versorgung

Verlag: Mediengruppe Oberfranken - Fachverlage GmbH & Co. KG

Stichworte: Ambulante Versorgung, Medizin, Personalmanagement

ISSN: 1867-9269